Gas- und Energiekrise - Informationen für Ihr Unternehmen

Als Wirtschaftsförderung der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in Zeiten der sich verschärfenden Energiekrise unterstützend zur Seite. Auf dieser Sonderseite haben wir für Sie Informationen zusammengetragen sowie wichtige Ansprechpartner bzw. Portale aufgeführt.

> Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik: Land unterstützt Umstieg auf erneuerbare Wärmequellen (19.2.2024)

Mit einem starken Fokus auf klimaschonende Wärmequellen wie Erdwärme, Abwasserwärme und Sonnenenergie, setzt das Land sein Förderprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik fort. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt insgesamt mehr als 11,5 Millionen Euro zur Verfügung, um die Wärmewende zu beschleunigen.

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> Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit 1. Januar 2024 (8.01.2024)

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:

  • eine Grundförderung von 30% für alle Wohn- und Nichtwohngebäude für alle Antragstellergruppen; für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist zudem ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich; für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten;

  • ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029;

  • sowie ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.

  • Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70%.

Für weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind auch künftig bis zu 20% Förderung erhältlich: 15% Grundförderung plus ggf. 5% Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus).

Vermieterinnen und Vermieter erhalten ebenfalls die Grundförderung, ggf. zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag, die sie zugunsten der Mieterinnen und Mieter berücksichtigen müssen: Die entsprechenden Kosten dürfen nicht auf die Mieten umgelegt werden. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch eine energetische Sanierung gedämpft.

Neu erhältlich sein wird ein Kreditangebot – zinsvergünstigt für Antragstellende bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro pro Jahr – für Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Einen detaillierten Überblick finden Sie hier.

Wichtig zu wissen: Die technische Antragstellung für die neue Heizungsförderung – neu bei der KfW – wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten. Daher gilt für die Heizungsförderung vorher bereits eine Übergangsregelung: Antragstellerinnen und Antragsteller können förderfähige Vorhaben umsetzen und den Förderantrag dann ausnahmsweise nachträglich nachholen. Diese Übergangsregelung für die Heizungsförderung gilt befristet. Wer zwischen dem 29. Dezember 2023 und 31. August 2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Antrag bis zum 30. November 2024 nachholen. So soll ein möglichst reibungsloser Übergang von der alten zur neuen Förderlandschaft sichergestellt werden.

Die technische Antragstellung für sonstige Effizienzmaßnahmen beim BAFA startet zum 1. Januar 2024.

> Strompreispaket für produzierende Unternehmen – Bundesregierung entlastet stromintensive Unternehmen (10.11.2023)

Das neue Strompreispaket besteht aus mehreren Teilen. Neben der bereits beschlossenen Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte für das erste Halbjahr 2024 wird die Stromsteuer für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. In dieser Stromsteuersenkung geht der bisherige Spitzenausgleich auf und wird damit verstetigt. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich nutzen konnten, sondern alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Für die Unternehmen, die bislang den Spitzenausgleich geltend machen konnten, entfallen zusätzlich die Bürokratiekosten im Zuge des Spitzenausgleichs.

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> Energiekrise hat Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit nur minimal geschadet (23.10.2023)

Die höheren Energiepreise infolge des Ukrainekriegs haben die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen laut Bundesbank nur wenig verschlechtert. Von Anfang 2021 bis Juli 2023 kletterten die relativen Energiepreise zwar um 5,0 Prozent, wie eine im Monatsbericht Oktober der Notenbank veröffentlichte Untersuchung (S. 24 f.) zeigt. Im Ergebnis habe sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands dadurch um 0,2 Prozent vermindert. Dem stehe aber auch die zeitgleiche Verbesserung durch die Abwertung des Euro zum Dollar um etwa 1,4 Prozent gegenüber, »sodass der negative Kosteneffekt gesamtwirtschaftlich betrachtet – nach unseren Berechnungen – mehr als aufgefangen wurde«. Ein schwächerer Euro macht Waren »Made in Germany« in anderen Währungsräumen günstiger.
ZUM MONATSBERICHT 

 

> Bundeskabinett legt Evaluierungsbericht zu Gasspeicherregelungen vor (28.06.2023)

Der Bericht kommt zum Fazit, dass sich die im Zuge der angespannten Situation auf den Energiemärkten im letzten Jahr eingeführten Regeln bewährt haben. Die entsprechenden Maßnahmen haben hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen hat sich im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) spricht sich daher für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.

ZUR MELDUNG

> Teure Energie wird zur Gefahr für den Industriestandort NRW (5.6.2023)

Die hohen Energiepreise werden immer stärker zur Belastung für den Industriestandort NRW. Eine Sonderauswertung der aktuellen Konjunkturumfragen der IHKs in NRW zeigt, zu welchen dramatischen Folgen eine mögliche Drosselung des Gasangebots und ein weiterer Anstieg der Energiepreise in den Unternehmen führt. 

„Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge. Immer mehr Unternehmen können die gestiegenen Kosten für Energie nur noch durch eine Reduzierung und/oder eine teilweise Einstellung ihrer Produktion kompensieren“, sagt Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW. Über alle Branchen hinweg geben in der Umfrage 14 Prozent der Unternehmen an, diesen Schritt zu gehen. In der für den Wirtschaftsstandort NRW so wichtigen Vorleistungsgüterproduktion sind es sogar 21 Prozent der Unternehmen. 

In der Konsequenz geht Nordrhein-Westfalen damit Wirtschaftsleistung verloren, zudem fehlen den Wertschöpfungsketten in NRW wichtige Vorprodukte. Als Folge der hohen Energiepreise prüfen erstmals wieder mehr Unternehmen eine Verlagerung von Produktion ins Ausland. Über alle Branchen hinweg geben 4 Prozent der Unternehmen an, dass Sie aufgrund der hohen Energiepreise die Produktion verlagern möchten, in der Industrie sind es sogar 9 Prozent der Unternehmen. Mehr als besorgniserregend findet Stoffels: „Die Gefahr einer De-Industrialisierung am Wirtschaftsstandort NRW wächst. Denn: Unternehmen, die ihre einmal Produktion verlagert haben, kommen zumeist nicht mehr wieder zurück.“

Zwar sind die Gasspeicher derzeit gut gefüllt, eine Gasmangellage im Winter kann jedoch noch nicht ausgeschlossen werden. Die Umfrage zeigt deutlich, wie schnell eine Drosselung der Gasmenge zu Produktionsausfällen führen könnte. Schon eine Drosselung um 25 Prozent der bisherigen Gasmenge würde dazu führen, dass jedes fünfte Unternehmen in NRW seine Produktion einstellen müsste. Ganz besonders ist auch hier die Industrie betroffen. Hier müsste ab einer solchen Drosselung bereits ein Viertel der Unternehmen die Produktion einstellen. „Die Konsequenzen einer Drosselung der Gasmenge für nachgelagerte Unternehmen in Wertschöpfungsketten und die Versorgungssicherheit der Gesellschaft mit Produkten und Dienstleistungen wären dramatisch“, betont der IHK-Präsident.

Weitere Informationen und Grafiken

> „Weg vom Gas“-Förderung der NRW.BANK

Die NRW.BANK hat seit dem 2.11.2022 ein neues Angebot zur Umstellung von Erdgas auf erneuerbare Energien und klimaneutrale Prozesse gestartet. Die „Weg vom Gas“-Förderung richtet sich an kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 49 Mitarbeitenden. Neben einem günstigen Zinssatz umfasst das Angebot einen Tilgungsnachlass von bis zu 200.000 Euro.

Von Elektrifizierung über Wärmepumpen bis Energiespeicher

Gefördert werden beispielsweise Investitionen in Elektrifizierung, Wärmepumpen, Wasserstoff-Elektrolyseure und Batteriespeicher. Auch die Kosten für deren Installation und Inbetriebnahme der Technologien können finanziert werden. Die maximale Kreditsumme beträgt zwei Millionen Euro. Das Angebot umfasst einen Tilgungsnachlass von 30 Prozent der Investitionssumme mit maximal 200.000 Euro. Das Förderangebot ist eine Variante des NRW.BANK.Universalkredits.

Mehr Informationen dazu gibt es hier (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Weitere Informationen zur Förderung der NRW.BANK erhalten Sie unter www.nrwbank.de/wegvomgas

> Notfallplan Gas

Die Alarmstufe nach Art. 11 der EU-Verordnung über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung ist gem. Art. 11 Abs. 1 der europäischen SoS-Verordnung dann auszurufen, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Wer jetzt Gas spart, hilft mit, Vorsorge für den Fall von Lieferengpässen zu treffen.

Das Krisenteam Gas, das mit Ausrufung der Frühwarnstufe eingerichtet wurde, tagt weiterhin täglich. Zum Krisenteam gehören neben den Vertreterinnen und Vertretern des BMWK auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber, und es wird durch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer unterstützt. Das Krisenteam Gas tagt bereits seit Ausrufung der Frühwarnstufe im März regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und die Leitung des BMWK zu beraten. Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber ergreifen im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), sofern notwendig. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Alarmstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

Der „Notfallplan Gas“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe.
 


Hintergrund:

Im Sommer 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung die zweite Stufe des Notfallplans Gas, die sogenannte Alarmstufe, ausgerufen. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe.

Grund für die Ausrufung der Alarmstufe war die seit dem 14. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das hohe Preiseniveau am Gasmarkt. Aktuell sind die Gasspeicher mit 67,00 Prozent (11. März 2024) komplett voll und damit deutlich stärker gefüllt als im Herbst 2022. Der angestrebte Speicherstand von 95 Prozent bis November 2023 ist bereits Mitte August erreicht worden. Ende Juni 2023 wurde dem Bundeskabinett ein Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen vorgelegt. Dieser bewertete u. a. , dass sich das "Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen im vergangenen Krisenjahr insgesamt bewährt" habe. Als ein Ergebnis des Berichts sprach sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für eine Verlängerung der Regelungen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 aus.

Um den Gasverbrauch in der Stromerzeugung zu senken, hat die Bundesregierung im Sommer 2022 zusätzliche Kohlekraftwerke aus der Bereitschaft abrufen. Zugleich hat die Bundesregierung im  Sommer 2022 eine Kreditlinie von zunächst 15 Milliarden Euro zur Speicherbefüllung zur Verfügung gestellt, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Von dem sogenannten Preisanpassungsmechanismus, den § 24 des Energiesicherungsgesetzes ermöglicht, macht die Bundesregierung vorerst noch nicht Gebrauch. Voraussetzung für diesen Mechanismus ist nach § 24 EnSiG, dass die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland feststellt und durch Verkündung im Bundesanzeiger feststellt, das bedeutet faktisch, es muss eine verstetigte Reduzierung des Gesamtimportmengen geben. 


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Stand: 11.03.2024