Unternehmensnachfolge bleibt brisantes Thema
Die Wirtschaftsförderung Mülheim an der Ruhr sensibilisiert und unterstützt Mülheimer Unternehmen durch ihr mehrstufiges Informations- und Beratungsangebot.
Die beliebte Straßenfete kehrt am 2. Mai zurück in die Innenstadt: Jeden ersten Donnerstag von Mai bis September heißt es in der Mülheimer City dann wieder „Schön hier!“.
WeiterlesenEine nebenberufliche Selbstständigkeit bedeutet nicht nur Selbstverwirklichung sowie eine zusätzliche Einnahmequelle. Es ist auch ein risikoarmes Ausprobieren, ob sich die eigene Geschäftsidee zum Vollerwerb eignet. In unserem Webinar am 15.5. erfahren Sie, wie man sich erfolgreich nebenberuflich selbstständig macht.
WeiterlesenWir begleiten Sie entlang der gesamten Beratungskette - von der Erstinformation bis zum nachhaltig erfolgreichen Unternehmen
Startup- & GründerserviceWir helfen Ihnen bei der Suche nach unbebauten Grundstücken, Büro-, Einzelhandels- oder Hallenflächen.
GewerbeflächenangeboteZwischen Mai und September haben viele Gewerbetreibende jeden ersten Donnerstag im Mülheimer Wallviertel gemeinsam mit jeweils hunderten Mülheimerinnen und Mülheimern den Sommer in der Innenstadt gefeiert! Auch in 2023 hieß es fünf mal "Schön hier!".
https://www.wallviertel.de/node/89Rund 5.500 Unternehmen, Betriebe und Dienstleister profitieren von den Serviceangeboten des Amtes 61. Jährlich sind wir mehr als 300 Mal für sie vor Ort im Einsatz.
Mehr erfahrenDie Wirtschaftsförderung Mülheim an der Ruhr sensibilisiert und unterstützt Mülheimer Unternehmen durch ihr mehrstufiges Informations- und Beratungsangebot.
Der neue "Arbeitszeitreport Deutschland" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt u. a. fest, dass die Deutschen weniger arbeiten möchten.
Eine kompakte Übersicht der zum Jahreswechsel anstehendenden Änderungen für Unternehmen finden Sie in der folgenden Aufstellung.
Seit diesem Jahr ist der Unternehmensservice der Wifö Mülheim umfassender aufgestellt als zuvor.
In Deutschland besteht nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Nun muss der Gesetzgeber tätig werden.
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