Sonstige Hilfen
Gründungszuschuss der Arbeitsagentur
Gründer, die Arbeitslosengeld I beziehen, können den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur beantragen.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen: In der ersten Phase erhalten Sie für neun Monate einen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengelds I zuzüglich einer Pauschale von 300 EUR für die soziale Absicherung.
In der zweiten Phase kann der Zuschuss zur Sozialversicherung nach Prüfung der Geschäftstätigkeit durch die Arbeitsagentur um weitere 6 Monate verlängert werden.
Voraussetzungen sind u.a., dass Sie bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tage haben sowie eine Bescheinigung einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen können.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei der Arbeitsagentur.
Einstiegsgeld
Nehmen Arbeitslosengeld II-Empfänger eine selbstständige Tätigkeit auf, so kann ihnen ein monatlicher Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewährt werden.
Dieses sogenannte Einstiegsgeld ist keine Pflicht- sondern eine Ermessensleistung, die im Rahmen einer individuellen Vereinbarung zwischen Gründer und dem zuständigen persönlichen Ansprechpartner / Fallmanager bei der Agentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Kommune oder Sozialagentur getroffen wird.
Optional können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern (maximal 5.000 EURO) beantragt werden
Weitere Informationen bei der zuständigen Arbeitsagenturen vor Ort (www.arbeitsagentur.de).
Meistergründungsprämie
Die Meistergründungsprämie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und –meister, die sich erstmalig selbstständig machen. Unter Erfüllung von verschiedenen Voraussetzungen (z.B. Finanzierungsbedarf von mindestens 25. 000 EURO bei Gründern bzw. 20.000 EURO bei Gründerinnen, dem Nachweis, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden) kann ein Zuschuss in Höhe von 7.500 EURO gewährt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen
Bildungschecks
Beschäftige kleiner und mittlerer Unternehmen, die im vergangenen oder laufenden Jahr an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben, können einen sogenannten Bildungsscheck beantragen, um sich beruflich weiterzubilden. Aus Mitteln des ESF fördert das Land NRW 50 % der Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme, maximal 500 EUR pro Maßnahme. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem folgenden Link.
