Öffentliche Darlehensprogramme

Darlehensprogramme für Unternehmensgründer

Das Land NRW, der Bund und die EU stellen eine breite Palette an Fördermitteln für Existenzgründer zur Verfügung. Dabei kann es sich um Darlehen für Investitionen und / oder Betriebsmittel sowie teilweise auch um Zuschüsse (z.B. für Beratungsleistungen) handeln.

Öffentliche  Darlehensprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der NRW.BANK können einem Unternehmensgründer in unterschiedlicher Weise bei der Finanzierung seines Vorhabens (z.B. für Investitionen oder Betriebsmittel) helfen:

Bei den öffentlichen Darlehensprogrammen ist zu beachten, dass deren Beantragung über die Hausbank und immer vor Vorhabensbeginn erfolgt.

Informieren Sie sich daher über die einzelnen Programme rechtzeitig und sprechen Sie Ihren Berater im Bankgespräch gezielt darauf an!

Detailinformationen finden Sie hier:

[1] KfW-Mittelstandsbank
[2] NRW.Bank

Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW

Sollten Sie bei einem erfolgversprechenden Vorhaben in NRW für Ihren Darlehensantrag keine ausreichenden Sicherheiten vorweisen können, besteht die Möglichkeit, bei der Bürgschaftsbank NRW in Neuss eine sogenannte Ausfallbürgschaft als Ersatz für die fehlenden Sicherheiten zu beantragen. Bis zu 80 % des Darlehensbetrages können verbürgt werden. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Darlehensnehmer beträgt jedoch 1,5 Mio. EURO (maximaler Darlehensbetrag: 1,875 Mio EURO).
Weitere Informationen unter [3] www.bb-nrw.de

Zaehler-Objekt Im vorstehenden Text enthaltene Verweise:

Stand: 19.05.2013